OnTour Shuttle
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Zustandekommen des Vertrages
A: Durch schriftliche, mündliche, fernmündliche oder E-Mailanmeldung des Kunden verbindlich. Durch schriftliche, mündliche, fernmündliche oder E-Mailbestätigung verpflichtet sich On Tour Shuttle GmbH & Co. KG zur Beförderung der Kunden.
- 2 Abholung zu unverrückbaren Terminen
- B. zum Flughafen, Bahnhof, Fähre
A: Bei Verspätungen bitten wir Sie sich umgehend zu melden.
B: Bei Verspätungen über 30 Min. übernimmt On Tour Shuttle GmbH & Co. KG
nach Absprache die Mehrkosten des Transfers. (Taxikosten)
C: Bei Komplettausfall unserer Fahrzeuge übernimmt On Tour Shuttle GmbH & Co. KG die Weiterfahrtkosten.
D: Bei Ausfällen und Verspätungen, die durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt On Tour Shuttle GmbH & Co. KG keine Haftung (Glatteis, Stau, Vollsperrung, Unfall usw.).
- 3 Abholung zu lockeren Terminen
- B. vom Flughafen, Bahnhof, Fähre
A: Bei Verspätungen ist der Fahrgast verpflichtet sich umgehend telefonisch bei On Tour Shuttle GmbH & Co. KG zu melden.
B: Im Business- und Firstclass-tarif verpflichten sich die Gäste bis zu 60 Minuten zu warten (bei Verkehrsschwierigkeiten).
C: Im Economy-tarif verpflichten sich die Gäste zusätzlich 60 Minuten Karenzzeit einzuhalten.
- 4 Verspätungen der Flüge
A: On Tour Shuttle GmbH & Co. KG wartet bis zu 60 Minuten nach der geplanten Landezeit.
B: Grobe Verspätungen sind rechtzeitig – mindestens 4 Stunden – vor der planmäßigen Landezeit ausschließlich telefonisch anzugeben. Kurznachrichten (SMS, WhatsApp, E-Mail o. ä.) können nicht berücksichtigt werden.
C: Änderungen der Ab- bzw. Ankunftszeiten, Rückflugnummer und sonstiges sind rechtzeitig anzuzeigen. (Mindestens 4 Stunden vor der Ausführung!). Am Reisetag selbst sind Änderungen der Ab- bzw. Ankunftszeiten, Rückflugnummer und sonstiges ausschließlich telefonisch anzugeben. Kurznachrichten (SMS, WhatsApp, E-Mail o. ä.) können nicht berücksichtigt werden.
D: On Tour Shuttle GmbH & Co. KG ist befugt den Fahrgästen 40, – € pro Wartestunde in Rechnung zu stellen.
- 5 Rücktrittsrecht
A: Bei rechtzeitiger Stornierung entstehen keine Kosten.
B: 2 Tage vor der ersten Ausführung: 50% des Bestellpreises Stornogebühren.
C: 1 Tag vor der ersten Ausführung: 100% des Bestellpreises Stornogebühren.
D: Nicht Stornierung 100% des Fahrpreises Stornogebühren.
- 6 Gewährleistung
Die On Tour Shuttle GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die On Tour Shuttle GmbH & Co. KG dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftungshöhe der On Tour Shuttle GmbH & Co. KG auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Die On Tour Shuttle GmbH & Co. KG haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, die für den Kunden einer besonderen Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich der On Tour Shuttle GmbH & Co. KG zur Kenntnis zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der vereinbarten Leistung.
- 7 Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- 8 Gerichtsstand und Rechtswahl
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand Flensburg zuständig. Auf das Vertragsverhältnis kommt deutsches Recht zur Anwendung.
- 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.